Wussten Sie eigentlich, dass Hypnose auf dem Oktoberfest offiziell verboten ist?

oktoberfest hypnoseFür sich ganz alleine genommen ist das Oktoberfest in München ja schon eine ziemlich kuriose Veranstaltung: Jedes Jahr aufs Neue lockt das größte Volksfest der Welt ab Mitte September zwei Wochen lang bis zu 6 Millionen Besucher an, die sich dem bunten Treiben hingeben. Da wird getrunken, gesungen, getanzt, und man kann sich endlich mal so richtig hemmungslos dem Alkohol zugeben - der Vollrausch zählt mittlerweile scheinbar zum guten Ton und wird unter Tradition verbucht.

Nebst dem mittlerweile in aller Welt bekannten Massenbesäufnis bietet die Wiesn (wie das Fest von den Einheimischen genannt wird) jedoch noch viel, viel mehr: Heiße, frischgebrannte Mandeln, die herrlich zimtig auf der Zunge krachen. Fahrgeschäfte - von gemütlich-entspannt bis so richtig wild. Für die Vegetarier der frisch aufgeschnittene Radi im herbstlichen Wiesn-Biergarten, und für die Fleischesser ein gebratenes Hendl. Zudem gibt es mit der "Alten Wiesn" seit ein paar Jahren schon ein schönes Kontrastprogramm, das das Oktoberfest von anno dazumal nachstellt und gerade für die Nicht-Kampftrinker eine hohe Attraktivität besitzt.

Das Oktoberfest bietet viel, aber eins bietet es gewiss nicht: Hypnose. Die ist auf der Wiesn nämlich verboten - ganz offiziell, kein Scherz!

Warum Hypnose auf dem Oktoberfest verboten ist.

Geregelt ist das in den Betriebsvorschriften für das Oktoberfest der Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft. Dort liest man auf Seite 32, §65:

Die Vorführung hypnotischer und suggestionsähnlicher Vorgänge (Scheinhypnose, Schicksalsdeutungen) und das Zeigen ekelerregender Abnormitäten (Krankheitserscheinungen) sowie Darbietungen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind, dürfen nicht gezeigt werden.

Zwei Dinge fallen dabei sofort ins Auge:

  1. Hypnose wird im gleichen Atemzug mit dem "Zeigen ekelerregender Abnormitäten" genannt (wo man sich als Hypnotiseur fast pikiert fragen mag, was das eine denn nun bitteschön mit dem anderen zu tun hat?)
  2. Die Regelung scheint gar nicht davon auszugehen, dass es sowas wie echte Hypnose geben könnte - warum sonst würde man nur Scheinhypnose nennen?

So seltsam dieses Verbot auch klingen mag: Ganz sinnlos ist es nicht. Vielleicht waren Sie auf dem Oktoberfest ja schon einmal in der "Revue der Illusionen", die das Publikum mit allerlei Taschenspielertricks sowie kleinerer und größerer Zauberkunst begeistert: Wer kennt sie nicht, die zersägte Jungfrau! Aber auch beim legendären "Schichtl" wird nicht unähnliches Programm geboten.

Und gerade beim Wanderzirkus von anno dazumal gab's immer mal wieder äußerst Kurioses im Programm: In früheren Zeiten wurden schon mal gerne Menschen mit körperlichen Missbildungen als Freaks dargestellt - unterhaltsam fürs Publikum, aber ein Schlag ins Gesicht für die Menschenwürde.

Insofern kann man die Passage mit dem "Zeigen ekelerregenden Abnormitäten" durchaus nachvollziehen - aber warum dann keine Hypnose? 

Die Entstehung dieses Verbots datiert schon mehrere Jahrzehnte zurück - hin zu Zeiten, wo man weitaus weniger über Hypnose wusste als heutzutage. Vermutlich war man der Meinung, dass eine Hypnoseshow so gar nicht zum Wesen und zur Art des Volksfestes passen mag (obgleich es schon ein wenig seltsam anmutet, wenn man sich überlegt, welch massive Massen-Selbsthypnose alldieweil in den diversen Bierzelten vor sich geht ...).

Den lokaltypischen Charakter des Volksfestes wahren - das ist nicht ganz sinnlos, und im Übrigen auch der Grund, warum es auf dem gesamten Festgelände keinen einzigen Dönerstand oder dezidiert internationale Feinkost gibt.

Ein Gesetz, das Sie im Original hier nachlesen können http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3666108.pdf (Seite 32), und das einem Hypnotiseur sicherlich ein Schmunzeln auf die Lippen zaubert.

Also: Genießen Sie Ihren Besuch auf dem Fest - aber bitte kommen Sie nicht in die Versuchung, eine Scheinhypnose durchzuführen! Wobei eine echte Hypnose ja dann möglicherweise erlaubt sein könnte? Da müsste man wohl einfach nochmal bei der Stadt München anfragen ;) .


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